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Grafik Cello

AnMeldung & Ummeldung

Abmeldungen sind außerhalb der Abmeldefrist nicht über die Website möglich!

Rechtlicher Hinweis:
Diese An- bzw. Ummeldung zum Musikschulunterricht ist rechtlich verbindlich und gilt für ein ganzes Schuljahr (Sept. bis Juni). Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nicht möglich (ausgenommen Wohnsitzwechsel bzw. schwere Erkrankung, sodass ein weiterer Unterricht nicht mehr möglich ist).

Der Unterrichtsvertrag kann jeweils zum 30. Juni eines Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden (somit bis spätestens 31. Mai eines Jahres). Wird von dieser Kündigungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht, verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um ein weiteres Musikschuljahr.

Anmerkungen für MFE & EKGr:
Unter 6-jährige Schüler(innen) sind von einem Erziehungsberechtigten oder berechtigten Vertreter zum Unterricht zu bringen und der Lehrkraft zu übergeben. Bitte begleiten Sie die Kinder bis zum Klassenzimmer und holen Sie es pünktlich wieder ab! Während der Zeit des Gruppenunterrichts (ab 2 Kinder) muss mindestens ein Vertreter der Obsorgeberechtigten vor Ort auf Abruf zur Verfügung stehen. Sollte zB ein Kind aufs WC müssen oder sonstige Bedürfnisse haben, muss dieses betreut werden, da die Lehrkraft die Kinder in der Klasse nicht unbeaufsichtigt lassen darf. (Aufsichtspflicht)

Gemeindeverband der Regionalmusikschule Waldviertel-Mitte

Großgöttfritz-Rastenfeld-Schweiggers-Waldhausen-Zwettl-NÖ

Sprechstunde:
Mo, 13.00 – 13.30 Uhr
in der Musikschule in Zwettl (Schulgasse 24)
und nach Vereinbarung auch an allen Standorten